Richtlinien und Siegel

Rund 80 % der UNSER LAND Lebensmittel sind bio-zertifiziert. Doch welche Vorgaben stehen dahinter? Hier zeigen wir, welche Kriterien gelten, wie sie kontrolliert werden und wie Herkunft und Qualität nachvollziehbar werden.

Bio Richtlinien und Siegel

Für alle UNSER LAND Bio Lebensmittel bildet die EU-Ökoverordnung die gesetzliche Grundlage. 

Ein Teil unserer Bio-Lebensmittel trägt zusätzlich das Bayerische Bio-Siegel. Für diese Produkte gelten zusätzliche Qualitäts- und Herkunftskriterien, die über die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung hinausgehen.

Die Qualitätskriterien des Bayerischen Bio-Siegels orientieren sich an den Standards der in Bayern tätigen Öko-Anbauverbände Bioland, Biokreis, Demeter und Naturland.

UNSER LAND Bio-Zertifikat (PDF)
UNSER LAND Zertifikat für das Bayerische Bio-Siegel (PDF)

EU-Öko-Verordnung

Der Begriff „Bio“ ist in der Europäischen Union gesetzlich geregelt. Lebensmittel dürfen nur dann als Bio gekennzeichnet werden, wenn sie die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen (VO (EU) Nr. 2018/848). 

Die Verordnung legt Anforderungen für die ökologische Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle fest. Die Einhaltung wird im Rahmen des Öko-Kontrollsystems durch zugelassene Kontrollstellen überprüft.

Nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert sind bei UNSER LAND zum Beispiel:

  • UNSER LAND Bio Aroniasaftunser land saft apfel aronia bio
  • UNSER LAND Bio Sonnenblumenöl
  • UNSER LAND Bio Wurst im Glas
  • UNSER LAND Bio Zucker

Bayerisches Bio-Siegel

Das Bayerische Bio-Siegel verbindet die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung mit zusätzlichen Qualitätskriterien.

Trägt ein Lebensmittel das Bayerische Bio-Siegel mit Herkunftsnachweis Bayern, gelten darüber hinaus festgelegte Anforderungen an die Herkunft. Die Produktrohstoffe stammen nach den Programmbestimmungen aus Bayern und auch die Produktionsschritte erfolgen in Bayern.

Je nach Betriebsart und Erzeugung gelten zusätzliche Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an Fruchtfolge, Fütterung, Düngung und Tierbesatz.

So müssen auf Ackerflächen unter anderem mindestens 20 % Leguminosen in der Fruchtfolge angebaut werden. Bei tierhaltenden Betrieben müssen grundsätzlich mindestens 50 % der Futtermittel vom eigenen Betrieb oder aus fest vereinbarten Futter- beziehungsweise Mistkooperationen stammen. Für bestimmte kleinere Betriebe gelten Ausnahmen.

Das Bayerische Bio-Siegel steht für:

  • Bio-Kriterien, die über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinausgehen
  • festgelegte Anforderungen an Anbau und Erzeugung
  • zusätzliche Vorgaben unter anderem für Fruchtfolge, Fütterung und Düngung
  • einen nachvollziehbaren Herkunftsnachweis bei Produkten mit der Herkunftsangabe Bayer.
  • ein dreistufiges, staatlich überprüftes Kontrollsystem

Was hinter den Anforderungen steckt

Qualität entsteht nicht allein durch ein Zeichen auf der Verpackung. Hinter den Anforderungen steht die tägliche Arbeit unserer Erzeuger- und Verarbeitungsbetriebe. Je nach Lebensmittel bedeutet das zum Beispiel, Fruchtfolgen zu planen, Vorgaben für Fütterung oder Tierhaltung einzuhalten, Warenströme zu dokumentieren, Rohstoffe getrennt zu erfassen oder Herkunft und Verarbeitung nachvollziehbar festzuhalten. Die Betriebe setzen diese Vorgaben im Arbeitsalltag um, dokumentieren die erforderlichen Schritte und ermöglichen regelmäßige Kontrollen.

Kontrollen

Vorgaben werden erst dann nachvollziehbar, wenn ihre Einhaltung überprüft wird. Je nach Lebensmittel und Kennzeichnung kommen unterschiedliche Kontrollsysteme zum Einsatz.

Bei Bio-Lebensmitteln erfolgt die Überprüfung nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung durch zugelassene Öko-Kontrollstellen.

Beim Bayerischen Bio-Siegel kommt ein dreistufiges Kontrollsystem hinzu:

  1. Die teilnehmenden Betriebe dokumentieren die Einhaltung der Programmbestimmungen im Rahmen ihrer Eigenkontrolle.
  2. Unabhängige Kontrollstellen überprüfen die Einhaltung der Vorgaben.
  3. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft überwacht das System.

Qualitätsmanagement und Zertifikate

Auch auf der Stufe Großhandel gelten bei UNSER LAND festgelegte Anforderungen und Kontrollsysteme.

UNSER LAND ist auf dieser Stufe durch die Systeme QS - "Qualität und Sicherheit" (Obst, Gemüse, Kartoffeln) sowie GQB - "Geprüfte Qualität - Bayern" für Eier zertifiziert. Dabei geht es unter anderem um dokumentierte Abläufe, Warenidentität, Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der jeweils festgelegten Anforderungen.

QS – Qualität und Sicherheit

Im QS-System für Obst, Gemüse und Kartoffeln gelten Anforderungen an die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der Ware.

Warenströme müssen nachvollziehbar erfasst und Produkte eindeutig identifiziert werden können. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Rahmen von Audits überprüft.

Geprüfte Qualität aus Bayern

Das Gütesiegel "Geprüfte Qualität - Bayern" verbindet festgelegte Qualitätsanforderungen mit einem Herkunftsnachweis.

Für Eier mit dem GQ-Bayern-Zeichen gilt unter anderem:

  • Die Legehennen werden in Bayern gehalten.
  • Die Eier werden in Bayern be- beziehungsweise verarbeitet und abgepackt.
  • Die Eier stammen von Legehennen aus dem Programm „ohne Kükentöten“.
  • GQ-Bayern-Ware wird von anderer Ware getrennt.
  • Es gelten zusätzliche Anforderungen an die Eiqualität.
  • Zusätzliche Stichproben dienen unter anderem der Untersuchung auf Salmonellen.
  • Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert.

UNSER LAND QS-Zertifikat für Obst, Gemüse, Kartoffeln - Stufe Großhandel (PDF)
UNSER LAND GQB-Zertifikat für Kartoffeln und Eier - Stufe Großhandel (PDF)